Nachdem die Gespräche mit Investoren gescheitert sind, hat die Green City AG am 24. Januar 2022 beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Anleger müssen nach der Insolvenz um ihr investiertes Geld fürchten. Mehrere Konzerngesellschaften stecken ohnehin schon in finanziellen Schwierigkeiten, die sich jetzt noch verschärfen könnten. Auch für die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH wurde Insolvenzantrag gestellt.
Die Green City AG ist im Bereich der Erneuerbare-Energien-Anlagen aktiv. Anleger konnten sich u.a. über Aktien und andere Anlageformen wie Geschlossene Fonds, Anleihen oder Genussrechte an den Projekten beteiligen.
So hat die Green City Gruppe zur Finanzierung der Unternehmensgruppe neben Aktien verschiedene Genussrechte und Anleihen begeben. Dabei handelt es sich um die Green City Jubiläumsanleihe – Tranche B, die Green City Anleihe II und die Green City Anleihe 2022.
Darüber hinaus hat die Gruppe zur Finanzierung von Erneuerbare Energien Anlagen weitere Anleihen emittiert. Es handelt sich um die Gesellschaften:
- Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
- Green City Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
- Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
Die drei Gesellschaften haben schon Ende 2021 darüber informiert, dass sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und Rückzahlungen der Schuldverschreibungen sowie Zinszahlungen nicht gesichert seien. Leichtes Aufatmen gab es bei der Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, die die Zahlung der am 30.12.2021 fälligen Zinsen leisten konnte. „Das konnte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzielle Situation der Gesellschaften weiter angespannt ist und sich durch die Insolvenz der Green City AG wohl noch verschärfen wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. So berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Forderungen der Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG gegen die Green City AG in Höhe von rund sechs Millionen Euro wohl nicht beglichen werden können.
Dass die Green City AG in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten steckt, zeichnete sich schon im Dezember 2021 ab. Das Unternehmen teilte mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021 festgestellt wurde. Auch für das Geschäftsjahr 2020 gebe es Wertberichtigungen und einen zu erwartenden Verlust. Grund für die Schwierigkeiten seien u.a. erhebliche Verzögerungen bei verschiedenen Windkraft- und Solarprojekten.
Der Weg aus der finanziellen Schieflage sollte über den Einstieg von Investoren führen. Die Gespräche führten allerdings nicht zum Abschluss, wie die Green City AG mitteilte, so dass sie wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenzantrag gestellt hat.
„Es muss befürchtet werden, dass die Insolvenz Folgen für weitere Gesellschaften der Green City Gruppe hat. Anlegern drohen erhebliche finanzielle Verluste“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Unabhängig von Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren, können sie schon prüfen lassen, ob sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/bank-und-kapitalmarktrecht/